Kurzzeitpflege (28 Tage) Allgemeine Pflege und Spezialpflege für Menschen mit Demenz
1 Gemäß § 6 Landespflegegesetz werden bei Kurzzeitpflege Zuschüsse in Höhe von 90% der gesondert berechenbaren Investitionsaufwendungen gewährt, höchstens jedoch € 15,34 täglich, dieser Zuschuß wird nach der Kurzzeitpflege beantragt und nach Gewährung erstattet.
Wir beraten Sie gern über die Möglichkeiten der Kostenübernahme durch andere Kostenträger