Unsere Preise
Die Heimkosten für einen Pflegeplatz richten sich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit und der Einstufung durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen. Sind die Voraussetzungen erfüllt, wird das Heimentgelt von den Pflegekassen und / oder dem Sozialhilfeträger bezuschusst.
Leistungen durch die Pflegekasse ...
... erhält jede Person, die in einer gesetzlichen Krankenversicherung Mitglied ist und der ein Pflegegrad zuerkannt wurde.
Bei Kurzzeitpflege werden die Kosten für pflegebedingte Aufwendungen für bis zu 56 Tage übernommen, jedoch nur bis zu einem Höchstbetrag von maximal € 3.539,00 jährlich.
Versicherte, deren Pflegebedarf dem Pflegegrad 1 entspricht, erhalten einen Entlastungsbetrag von monatlich € 131,00 von der Pflegekasse bei vollstationärer Pflege.
Leistungen durch den Sozialhilfeträger ...
... werden nach dem Bundessozialhilfegesetz an Personen gezahlt, die aus eigenen Mitteln die Heimkosten nicht zahlen können.
Grundsätzlich kann jeder Mensch, unabhängig von der Höhe seiner Einkünfte, ein Heim nach seinen Vorstellungen auswählen.
Lassen Sie sich individuell von der Einrichtungsleitung beraten.

