Kurzzeitpflege / Spezialpflege für Menschen mit Multipler Sklerose

1Gemäß § 6 Landespflegegesetz werden bei Kurzzeitpflege Zuschüsse in Höhe von 90% der gesondert
berechenbaren Investitionsaufwendungen gewährt, höchstens jedoch € 15,34 täglich
.

Wir beraten Sie gern über die Möglichkeiten der Kostenübernahme durch andere Kostenträger

 

 

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