Kurzzeitpflege (28 Tage) Allgemeine Pflege und Spezialpflege für Menschen mit Demenz

1Gemäß § 6 Landespflegegesetz werden bei Kurzzeitpflege Zuschüsse in Höhe von 90% der gesondert berechenbaren Investitionsaufwendungen gewährt, höchstens jedoch € 15,34 täglich, dieser Zuschuß wird nach der Kurzzeitpflege beantragt und nach Gewährung erstattet.

Wir beraten Sie gern über die Möglichkeiten der Kostenübernahme durch andere Kostenträger

 

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